Steuerabzug
Ihre ELStAM (ELStAM für "Elektronische LohnsteuerAbzugsMerkmale") sind maßgeblich für die Berechnung des Lohnsteuerabzugs. Es handelt sich dabei um die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten (wie Steuerklasse, Freibeträge und Religion). Dies sind die Angaben die bislang auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen waren. Sie können die Merkmale außerdem aus Ihren Bezügemitteilungen ersehen.
Beim Steuerabzug berücksichtigen wir sowohl gesetzliche Freibeträge (Versorgungsfreibetrag und Altersentlasungsbetrag) als auch Ihre im Rahmen des Lohnsteuerermäßigungsverfahrens vom Finanzamt bewilligten Frei- und Hinzurechnungsbeträge. Aus den danach verbleibenden Bezügen wird der Lohnsteuerabzug errechnet und daraus die weiteren Steuerabzüge, wie Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Mit Hilfe von Steuerrechnen können Sie den Auswirkungen von Steuerklassenänderungen und Steuerfreibeträgen erfahren.
Neben den Freibeträgen sind nach dem Jahressteuergesetz 2007 unter Umständen weitere Teile des Entgeltes steuerfrei. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Ein Fragenkatalog zu ELStAM / Lohnsteuerabzug finden Sie hier.