Geburt
Wir haben Nachwuchs bekommen, welche Unterlagen müssen wir vorlegen?
Durch die Geburt Ihres Kindes können sich Ihre Bezüge erhöhen.
- Für das erste und zweite Kind um 216,32 und
- für das dritte und jedes weitere Kind um 605 EUR (jeweils Stand 01.12.2022)
* Die Beträge werden bei allgemeinen Besoldungsanpassungen fortgeschrieben und ergeben sich dann aus der jeweils geltenden Familienzuschlagstabelle
Falls beide Elternteile im öffentlichen Dienst beschäftigt und familienzuschlagsberechtigt sind, werden die kinderbezogenen Leistungen pro Kind insgesamt nur höchstens einmal gezahlt und zwar an denjenigen, der das Kindergeld erhält.
Für die Zahlung der kinderbezogenen Leistungen benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
- Geburtsurkunde Ihres Kindes ("Geburtsbescheinigung für Kindergeld")
- Erklärung zum Familienzuschlag (Vordruck-Nr.: LFF12_BEZ003)
Sind Sie alleinerziehend, benötigen wir noch zusätzlich folgende Unterlagen:
- Haushaltsbescheinigung