Vermögenswirksame Leistungen
Wer hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen?
Sie haben Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers, wenn für Sie
- der TVL gilt
und - Ihr Arbeitsverhältnis voraussichtlich mindestens sechs Monate dauert
und - Sie Bezüge erhalten und Teile dieser Bezüge vermögenswirksam anlegen
In welcher Höhe beteiligt sich der Arbeitgeber?
- bei Vollbeschäftigten 6,65 EUR
- bei Teilzeitbeschäftigten den aus 6,65 EUR ergebenden Betrag entsprechend dem Umfang Ihrer Teilzeitbeschäftigung
Sobald uns Ihr Antrag vorliegt, können wir Ihnen den Arbeitgeberanteil max. 2 Monate rückwirkend innerhalb desselben Kalenderjahres gewähren.
Wie und in welcher Höhe kann ich vermögenswirksam sparen?
Die nach dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen zu gewährenden vermögenswirksamen Leistungen sind solche nach Maßgabe des jeweiligen Vermögensbildungsgesetzes (VermBG). Sie müssen daher nach den Vorschriften des zur Zeit geltenden 5. VermBG in einer der nach § 2 dieses Gesetzes zulässigen Anlageformen angelegt werden.
Es steht im Ermessen des Arbeitnehmers, in welcher Höhe die Anlageform gewählt wird. Insgesamt werden vermögenswirksame Leistungen bis 888 Euro jährlich mit Sparzulagen begünstigt.
Wie beantrage/ändere ich die vermögenswirksamen Leistungen?
Wir benötigen eine Ablichtung des Vertrages mit Bankverbindung, Kontonummer und Vertragsnummer.