Sozialversicherung
Was gehört zur Sozialversicherung?
Die Sozialversicherung umfasst die Bereiche der gesetzlichen
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
Die einzelnen Bereiche sind bei der Beurteilung über die Versicherungspflicht getrennt voneinander zu betrachten. Das bedeutet, es können in Teilbereichen Ausnahmen von der Versicherungspflicht möglich sein, die jedoch nicht auf die anderen Bereiche übertragen werden können.
Bin ich sozialversicherungspflichtig?
Als Arbeitnehmer oder Auszubildender unterliegen Sie grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht.
Um Ihre Sozialversicherungspflicht genau beurteilen zu können, sind wir auf Ihre Mitwirkung angewiesen. Bitte füllen Sie bei Ihrer Einstellung den Personalfragebogen für hauptberuflich Beschäftigte sorgfältig aus und senden Sie uns diesen zu.
Wir melden Sie für alle Bereiche der Sozialversicherung bei der von Ihnen gewählten Krankenkasse an. Die Anmeldung zur Sozialversicherung erfolgt elektronisch. Sie erhalten eine Mehrausfertigung der Anmeldung. Ebenso erhalten Sie zu gegebener Zeit von allen gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen an die Krankenkasse eine Mehrausfertigung. Bitte bewahren Sie diese sorgfältig bis zu Ihrem Rentenbeginn auf.
Ich möchte meine Krankenkasse wechseln, was muss ich beachten?
Sofern Sie einen Wechsel beabsichtigen, klären Sie dies bitte mit Ihrer bisherigen Krankenkasse ab. Bitte legen Sie sobald als möglich eine neue Mitgliedsbescheinigung vor. Nur so ist gewährleistet, dass die Krankenkassenbeiträge an die neu gewählte Krankenkasse abgeführt werden und damit verbunden entsprechende Ab- und Anmeldungen erfolgen können.