Scheidung
Welche Unterlagen muss ich bei einer Scheidung vorlegen?
Sollte sich Ihr Nachname geändert haben, senden Sie uns bitte einen Nachweis des Standesamts über Ihren geänderten Nachnamen zu.
Leben Ihre Kinder in Ihrem Haushalt, benötigen wir zusätzlich noch eine Haushaltsbescheinigung.
Galt der TV-L ab 01.11.2006 für Sie und Ihren - nun geschiedenen – Ehegatten und erhielt dieser im Oktober 2006 und bis zur Scheidung weiterhin keine Bezüge wegen Ruhens des Arbeitsverhältnisses (z.B. Elternzeit/Sonderurlaub, Rente auf Zeit), legen Sie bitte den Tenor des Scheidungsurteils mit Rechtskraftvermerk vor. Ab dem Zeitpunkt der rechtskräftigen Scheidung liegen die Voraussetzungen für die Zahlung der übertariflichen Zulage an Sie bezüglich des hälftigen Ehegatten-Ortszuschlags der beurlaubten Person nicht mehr vor. Erhält der geschiedene Ehegatte das Kindergeld, fällt die Ihnen bislang gezahlte Besitzstandszulage ebenfalls weg.
Für Beschäftigte, die Entgelt nach der Besoldungsordnung „C“ oder „W“ erhalten, gelten Besonderheiten.