Neueinstellung
Ab Beginn Ihres Arbeits-/Ausbildungsverhältnisses sind wir für die Festsetzung und Auszahlung Ihrer Bezüge zuständig. Dazu benötigen wir die Mitteilung Ihrer Personaldienststelle über Ihre Einstellung. Außerdem müssen uns folgende Unterlagen vorliegen:
- Personalfragebogen für hauptberuflich Beschäftigte (Vordruck-Nr.: LFF14_ENT001)
- Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
- ggf. Antrag auf vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers
Gilt nur, wenn Sie verheiratet sind (gilt nicht für Auszubildende):
- Erklärung zum Familien-/Orts- bzw. Sozialzuschlag
- Ablichtung Heiratsurkunde
Gilt nur, wenn Sie Kinder haben:
- Ablichtung der Geburtsurkunden (näheres zum Thema Geburt)
Die Auszahlung Ihrer Bezüge erfolgt am letzten Tag eines jeden Monats für den laufenden Monat auf ein im Inland eingerichtetes Girokonto.
Ihre ersten Bezüge erhalten Sie zum nächstmöglichen Termin. Sollte es zu Verzögerungen kommen, werden wir Ihnen selbstverständlich einen Abschlag in ungefährer Höhe Ihres zu erwartenden Gehalts auszahlen. Die Verrechnung des Abschlags erfolgt dann bei der ersten Gehaltsabrechnung mit Ihren tatsächlich zustehenden Bezügen.
Sobald Sie Ihre Arbeit/Ausbildung angetreten haben und alle für die Auszahlung notwendigen Unterlagen vorliegen, erhalten Sie von uns eine Personalnummer. Mit Hilfe dieser Personalnummer erfolgt die Zuordnung zu dem für Sie zuständigen Bearbeiter. Bitte geben Sie daher Ihre Personalnummer bei jedem Schreiben, Vordruck oder Anruf an. Ihre aktuelle Personalnummer finden Sie immer auf Ihrer neuesten Gehaltsmitteilung.