Geburt
Wir haben Nachwuchs bekommen, welche Unterlagen müssen wir vorlegen?
Durch erstmaligen Nachweis der Elternschaft entfällt ein bis dahin gezahlter Zuschlag zur Pflegeversicherung. (näheres zum Nachweis und zu Fristen).
Für Arbeitnehmer gilt ab dem 01.11.2006 der TV-L. Dieser sieht keine weiteren familienbezogenen Entgeltbestandteile mehr vor.
Bei Rechtsreferendaren und Beschäftigten, die Ihr Entgelt nach der Besoldungsordnung "C" oder "W" erhalten, können sich die Bezüge erhöhen, näheres zum kinderbezogenen Anteil im Familienzuschlag.