Einmalzahlungen
Einmalzahlungen werden nach einem besonderen Verfahren als “Sonstiger Bezug” versteuert. Dies gilt z.B. für Einmalzahlungen oder Nachzahlungen aus dem vorangegangenen Kalenderjahr.
Einmalzahlungen werden nach einem besonderen Verfahren als “Sonstiger Bezug” versteuert. Dies gilt z.B. für Einmalzahlungen oder Nachzahlungen aus dem vorangegangenen Kalenderjahr.