Betriebliche Altersversorgung
Was ist eine betriebliche Altersversorgung?
Bei der betrieblichen Altersversorgung im öffentlichen Dienst handelt es sich um eine besondere Art der Betriebsrente. Die betrieblichen Altersversorgung wird bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) mit Sitz in Karlsruhe durchgeführt.
Unter welchen Voraussetzungen bin ich bei der VBL versichert?
Sie sind bei der VBL versichert wenn für Sie
- der Tarifvertrag der Länder und der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder gilt (ergibt sich aus Ihrem Arbeits-/Ausbildungsvertrag)
und - Sie das 17. Lebensjahr vollendet haben
Wer trägt die Kosten?
Die Aufwendungen für die Versicherung bei der VBL werden vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer/Auszubildenden getragen. Der Arbeitgeber trägt die Kosten (Umlagen) mit 5,49 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Neben dem Arbeitnehmerbeitrag zur Umlage in Höhe von derzeit 1,41 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts führen die Arbeitgeber im Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder einen zusätzlichen Arbeitnehmerbeitrag zur Umlage ab:
Zeitpunkt | zusätzlicher Arbeitnehmerbeitrag zur Umlage | Arbeitnehmerbeitrag zur Umlage insgesamt |
---|---|---|
Seit 01.Juli 2015 | 0,2 Prozent | 1,61 Prozent |
ab 01.Juli 2016 | 0,3 Prozent | 1,71 Prozent |
ab 01.Juli 2017 | 0,4 Prozent | 1,81 Prozent |
Wann endet die Versicherungspflicht?
Die Versicherungspflicht endet grundsätzlich
- beim Ausscheiden aus dem Arbeits-/Ausbildungsverhältnis
- bei Anspruch auf Vollrente wegen Alters oder voller / teilweiser Erwerbsminderung
Wann kann ich VBL Rente beantragen?
Sobald der Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung vorliegt, können Sie die VBL Rente beantragen.
Haben Sie Fragen zu einzelnen Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung?
Weitere Informationen erhalten Sie bei der VBL.