Altersteilzeit
Der Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit (TV-ATZ) ist für die Beschäftigten des Landes Rheinland-Pfalz ab 01.01.2010 ausgelaufen.
Für Beschäftigte, die bereits vorher (und sei es erst Ende Dezember 2009) mit der Altersteilzeit begonnen haben, ändert sich jedoch auch ab dem Jahr 2010 nichts.
So ist der Betrag, um den der Arbeitgeber das Entgelt und die Rentenversicherungsbeiträge der Altersteilzeitler aufstockt, weiterhin steuerfrei, sozialversicherungsfrei und zusatzversorgungsfrei. Die Aufstockungsbeträge unterliegen wie bisher dem steuerlichen Progressionsvorbehalt.
Informationen für Altersteilzeitfälle ab dem 01.01.2010 entnehmen Sie bitte dem Info Merkblatt zur Altersteilzeit nach dem AtG (LFF14_ENT040).